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Neues aus Ihrer Kieferorthopädie-Praxis in Starnberg, News

November 2021 – Finger weg von Zahnspangenanbietern im Internet

Sind Sie schon einmal mit einer Werbeanzeige für transparente Zahnschienen (Aligner) in Kontakt gekommen, die Sie im Internet oder im Shop um die Ecke bestellen können? Meist locken die Anbieter mit attraktiven Angeboten für wenig Geld – doch hier ist Vorsicht geboten!

Zahnärztliche und kieferorthopädische Fachverbände warnen

Wir Kieferorthopäden raten Ihnen dringend davon ab, Zahnkorrekturen mit solchen Internet-Zahnschienen zu Hause durchzuführen. (Lesen Sie unsere News „Zahnkorrektur: ein Fall für den Spezialisten“.) Häufig finden Behandlungen dieser „Start-Ups“ unter Missachtung der medizinischen Standards statt und können deshalb eine Gefährdung für Sie sein.

In einer gemeinsamen Erklärung 31 zahnärztlicher und kieferorthopädischer Fachgesellschaften aus 25 Ländern – u.a. die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) – wird nun Folgendes festgehalten:

Zur Fernbehandlung von Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen

Verschiedene Unternehmen bieten die Behandlung von Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen in der Form an, dass aufgrund von durch den Patienten selbst erstellten Zahnabdrücken eine Behandlung geplant, Behandlungsgeräte (insbesondere sog. Aligner) gefertigt und an den Patienten versandt werden und der Fortgang der Behandlung im Übrigen ohne unmittelbare Kontakte zwischen dem Patienten und dem Behandelnden mittels Telemedien durch Übermittlung von Bild- oder Videodateien überwacht wird.

Hierzu stellen wir fest:

1. Jede Behandlung von Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen stellt einen Eingriff in das stomatognathe System (Zahn-Mund-Kiefer-System) dar und sollte deshalb dem Zahnarzt vorbehalten sein.

2. Jede Behandlung von Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen setzt eine klinische Untersuchung des Patienten und in aller Regel die Erhebung bildgebender Befunde (z. B. Röntgenaufnahmen) voraus, um die Behandlung adäquat zu planen und Kontraindikationen auszuschließen oder besondere Risikokonstellationen zu erkennen.

3. Jede Behandlung von Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen setzt eine regelmäßige klinische Behandlungskontrolle voraus, um nicht nur den Behandlungsfortschritt zu beurteilen, sondern auch um mögliche Komplikationen wie unerwünschte Zahnbewegungen, aber auch sonstige intraorale Pathologien frühzeitig zu erkennen.

4. Eine Selbstbehandlung durch den Patienten sowie eine ausschließliche Fernbehandlung ist daher als für den Patienten potenziell gesundheitsgefährdend zurückzuweisen und ist aus zahnmedizinischer Sicht nicht zu verantworten. Eine ausschließliche Fernbehandlung stellt deshalb einen gravierenden Verstoß gegen den zahnmedizinischen Standard dar.

Die Stellungnahme mit Aufzählung der beteiligten Fachgesellschaften finden Sie hier.

Unverbindliche Beratung in unserer Starnberger Fachpraxis

Falls Sie im Einzugsgebiet unserer kieferorthopädischen Praxis KFO 5 Seen in Starnberg wohnen und über eine Zahnkorrektur nachdenken, können Sie gerne jederzeit einen Termin zu einer unverbindlichen und kostenfreien Beratung [LINK OTA] bei uns vereinbaren. Wir klären Sie transparent über die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung auf und informieren Sie zu den Anteilen, die Sie ggf. selbst tragen müssen.