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Januar 2020 – Zahnkorrektur: Ein Fall für den Spezialisten!

Bei Alignern handelt es sich um herausnehmbare Zahnschienen für die unauffällige Zahnkorrektur. Im Normalfall erfolgt die Behandlung bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie.

In den sozialen Medien tauchen jedoch immer öfter kommerzielle Anbieter auf, die nicht aus dem zahnmedizinischen Bereich stammen und für eine Zahnkorrektur mit niedrigen Monatsraten werben. Die Zahnärztekammer und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK) warnten nun vor diesen Anbietern, da diese gegen verschiedene berufsrechtliche Verbote und das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung verstoßen würden.

Sowohl PlusDental (ehemals Sunshine Smile) als auch DrSmile versuchten anschließend, rechtlich gegen diese Warnung vorzugehen. Beide Anbieter scheiterten vor Gericht: Die Landgerichte Kiel und Düsseldorf entschieden, dass die Zahnärztekammer im Recht sei, wenn sie die Behandlungsqualität der kommerziellen Anbieter anzweifle.

Was bedeutet das Urteil für die Aligner-Behandlung?

Die Gerichtsurteile bestätigen, dass eine kieferorthopädische Behandlung eine ausführliche Diagnostik, umfassende Fachkompetenz und Erfahrung erfordern und dass diese Qualitätsmerkmale nur bei zahnmedizinischen Fachkräften in vollem Maße zu erhalten sind. Oder kurz zusammengefasst: Kieferorthopädie sollte nach wie vor nur beim Spezialisten erfolgen!

Die entsprechende Pressemitteilung, in der die Gerichtsurteile näher erläutert werden,
finden Sie hier »